Durchführung von Sprach- und Integrationskurse unter Corona |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 04.11.2020 |
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat heute mit einem Schreiben die Träger über die Durchführung der Sprach- und Integrationskurse im Freistaat Sachsen bzgl. der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO vom 30.10.2020) informiert:
Voraussetzung ist die Beachtung und strikte Einhaltung Regelungen nach der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung sowie der Hygieneverordnung (siehe unseren Beitrag vom 02.11.2020) inkl. Festlegung eines Hygienekonzeptes samt Kontaktdatenerhebung sowie eine persönliche Verantwortlichkeit. Landkreise und kreisfreie Städte können in Abhängigkeit eines räumlich begrenzten Infektionsgeschehens weitergehende Maßnahmen treffen, welche dann vor Ort zusätzlich einzuhalten sind.
Zuletzt geändert am: 04.11.2020 um 11:23
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Donner + Kern gGmbH
Berliner Straße 11
01067 Dresden
(Seminarraum vor Ort ausgewiesen)
Folgende Themen stehen im Mittelpunkt:
1. Aktuelle Informationen - einschließlich der Wahlprogramme - zum Stand, zur Entwicklung und Zukunft in der Bildungspolitik im Freistaat Sachsen
Gesprächspartner:
Herr Lothar Bienst, Bildungspolitischer Sprecher der CDU im Sächsischen Landtag
Frau Sabine Friedel, Bildungspolitische Sprecherin der SPD im Sächsischen Landtag
2. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes
V: Herr Norbert Rokasky, Vorstandsvorsitzender des VSBI